Recht

Probezeit beenden: Was Beschäftigte sofort wissen sollten

In der Probezeit gelten andere Regeln als bei einer normalen Kündigung. Was Beschäftigte zu Frist, Abrechnung, AMS und Dokumentation wissen sollten.

Beschäftigte prüft Unterlagen zum Jobstart und zur Probezeit an einem hellen Schreibtisch

Stand: 30. Juni 2026. Ein neuer Job kann fachlich passen und sich trotzdem nach wenigen Tagen falsch anfühlen. Manchmal sind Aufgaben anders als besprochen, die Führung funktioniert nicht, Arbeitszeiten überraschen oder der Weg zur Arbeit ist auf Dauer unrealistisch. Umgekehrt kann auch der Arbeitgeber merken, dass die Zusammenarbeit nicht wie erwartet läuft. Genau dafür gibt es die Probezeit.

Viele suchen nach „Probezeit kündigen“, rechtlich ist in Österreich aber meist von der Auflösung oder Lösung in der Probezeit die Rede. Das ist mehr als Wortklauberei: Eine Probezeitauflösung funktioniert anders als eine normale Kündigung. Es gibt in der Regel keine Kündigungsfrist, keinen Kündigungstermin und keinen Grund, der genannt werden muss. Trotzdem sollten Beschäftigte nicht unüberlegt handeln, denn Beweise, offene Ansprüche und mögliche AMS-Folgen bleiben wichtig.

Dieser Beitrag erklärt, was Beschäftigte in Österreich wissen sollten, wenn sie in der Probezeit gehen möchten oder wenn der Arbeitgeber das Dienstverhältnis beendet.

Probezeit ist nicht Probearbeiten

Zuerst lohnt sich eine klare Trennung: Probearbeiten findet vor oder rund um die Aufnahme eines Jobs statt und ist rechtlich heikel, wenn es echte Arbeitsleistung ohne klare Vereinbarung gibt. Probezeit dagegen ist bereits Teil eines begonnenen Arbeitsverhältnisses. Es gibt also einen Jobstart, eine Anmeldung, Arbeitsleistung, Entgeltanspruch und arbeitsrechtliche Folgen.

Wer noch vor der Einstellung zu einem Schnuppertag eingeladen wird, sollte deshalb andere Fragen stellen als jemand, der schon im Dienstverhältnis steht. Für die Vorphase gibt es auf Jobspot den Beitrag Probearbeiten vor dem Job: Was fair ist und wo Bewerber aufpassen sollten. Hier geht es um die Situation nach dem tatsächlichen Arbeitsbeginn.

Gerade in den ersten Tagen kann viel zusammenkommen: Einschulung, Dienstzettel, Systemzugänge, Teamregeln, Arbeitszeiten und erste Aufgaben. Wer unsicher ist, sollte nicht nur auf das Bauchgefühl achten, sondern konkrete Punkte sammeln. Ist das Problem vorübergehend, weil noch Einschulung fehlt? Oder weicht der Job deutlich von dem ab, was vereinbart wurde?

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer darf die Probezeit grundsätzlich höchstens einen Monat dauern. Das bestätigen Arbeiterkammer, USP und WKO übereinstimmend. Manche Kollektivverträge sehen eine kürzere Probezeit vor. Eine längere Einzelvereinbarung macht den überschießenden Zeitraum nicht automatisch weiter zur echten Probezeit; danach gelten andere Regeln.

Wichtig ist auch, dass eine Probezeit nicht einfach im Raum steht. Sie muss vereinbart sein oder sich aus Gesetz oder Kollektivvertrag ergeben. In vielen Arbeitsverträgen oder Dienstzetteln findet man dazu eine eigene Klausel. Der Dienstzettel soll nach USP unter anderem Dauer und Bedingungen einer vereinbarten Probezeit enthalten.

Für Lehrverhältnisse gelten eigene Besonderheiten. In der Lehre beträgt die Probezeit grundsätzlich drei Monate. Die WKO weist außerdem auf spezielle Regeln hin, wenn der Lehrling in dieser Zeit eine lehrgangsmäßige Berufsschule besucht. Dieser Beitrag konzentriert sich auf normale Arbeitsverhältnisse; Lehrlinge sollten bei Unsicherheit zusätzlich bei Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Berufsschule nachfragen.

Was „jederzeit auflösen“ praktisch bedeutet

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten sofort beendet werden. Es muss kein Kündigungstermin eingehalten werden und es braucht grundsätzlich keinen angegebenen Grund. Das unterscheidet die Probezeit von einer normalen Arbeitnehmerkündigung oder Arbeitgeberkündigung, bei der Fristen und Termine entscheidend sein können.

Praktisch bedeutet das: Wenn die Auflösung wirksam erklärt wird, endet das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt oder zu dem klar genannten Zeitpunkt. Wer als Beschäftigter am Freitag sagt, dass er das Dienstverhältnis in der Probezeit beendet, sollte nicht davon ausgehen, noch automatisch bis Monatsende beschäftigt zu bleiben. Umgekehrt kann auch der Arbeitgeber während der Probezeit sehr kurzfristig beenden.

Genau deshalb ist Sprache wichtig. Statt unklar zu sagen „Ich glaube, das passt nicht“, sollte man klar formulieren, was gemeint ist: „Ich löse das Arbeitsverhältnis in der Probezeit mit heutigem Tag auf.“ Wer noch ein Gespräch führen und eine Lösung suchen will, sollte das ebenfalls deutlich machen. Unklare Aussagen können später Streit auslösen.

Warum eine schriftliche Bestätigung sinnvoll ist

Eine Probezeitauflösung ist bei normalen Arbeitsverhältnissen nicht zwingend an eine lange Form gebunden. Aus Beweisgründen ist eine schriftliche Dokumentation trotzdem sehr sinnvoll. Die WKO empfiehlt eine schriftliche Auflösungserklärung, weil im Streitfall entscheidend sein kann, ob die Erklärung tatsächlich innerhalb der Probezeit zugegangen ist.

Für Beschäftigte reicht oft eine kurze, sachliche Erklärung mit Datum, Name, Arbeitgeber, Eintrittsdatum und eindeutigem Beendigungszeitpunkt. Sie muss keine langen Begründungen enthalten. Wer die Erklärung persönlich übergibt, sollte sich den Erhalt bestätigen lassen. Wenn eine persönliche Übergabe nicht möglich ist, sollte man besonders auf rechtzeitige Zustellung achten. Ein Schreiben, das erst nach Ablauf der Probezeit ankommt, kann problematisch werden.

Auch wenn der Arbeitgeber die Probezeit beendet, sollten Beschäftigte um eine schriftliche Bestätigung bitten. Das hilft bei der Endabrechnung, beim AMS, bei späteren Bewerbungen und beim eigenen Überblick. Wer nur mündlich nach Hause geschickt wird, sollte zeitnah eine kurze E-Mail senden und die besprochene Auflösung sachlich bestätigen.

Was vor dem eigenen Ausstieg geprüft werden sollte

Wer selbst in der Probezeit gehen möchte, sollte vor der Erklärung drei Dinge prüfen: Gibt es eine realistische interne Lösung? Gibt es einen Anschlussjob oder zumindest einen Plan? Und welche finanziellen Folgen entstehen? Nicht jede Unzufriedenheit rechtfertigt einen Sofortausstieg, wenn wenige Tage später ein klärendes Gespräch möglich wäre.

Hilfreich ist eine kurze Liste: Welche Punkte stören konkret? Sind sie im Arbeitsvertrag oder Jobangebot anders beschrieben? Wurde eine Arbeitszeit, ein Aufgabenbereich oder ein Arbeitsort versprochen, der nun nicht eingehalten wird? Wenn ja, kann ein Gespräch mit der Führungskraft sinnvoll sein. Der Beitrag Erster Arbeitstag: Was beim Jobstart wirklich zählen sollte zeigt, welche Startfragen man früh klären kann.

Wenn die Entscheidung gefallen ist, sollte man die Übergabe trotzdem professionell halten. Arbeitsmittel zurückgeben, offene Aufgaben notieren, Zeiterfassung sichern, private Daten von Geräten entfernen und Kontaktdaten für die Endabrechnung aktuell halten. Ein kurzer, ruhiger Abgang ist langfristig besser als ein emotionaler Bruch.

Wenn der Arbeitgeber in der Probezeit beendet

Eine Auflösung durch den Arbeitgeber kann überraschend kommen. Auch hier gilt: Während der Probezeit muss grundsätzlich keine Frist und kein Termin eingehalten werden. Beschäftigte sollten dennoch ruhig nach den nächsten Schritten fragen. Wann endet das Dienstverhältnis genau? Wann kommt die Endabrechnung? Welche Arbeitspapiere werden ausgestellt? Wie werden offene Stunden, Urlaub oder aliquote Sonderzahlungen behandelt?

Wichtig ist, sofort die eigenen Unterlagen zu sichern: Dienstvertrag oder Dienstzettel, Zeitaufzeichnungen, Dienstplan, Lohnvereinbarung, E-Mails zur Beendigung und Belege über übergebene Arbeitsmittel. Wer bereits Zugang zu internen Systemen verliert, sollte nicht mehr warten, bis später alles schwerer nachvollziehbar ist.

Wenn der Arbeitgeber eine Begründung nennt, sollte man sie notieren. Zwar ist ein Grund für die Auflösung in der Probezeit grundsätzlich nicht nötig. Falls aber der Verdacht besteht, dass eine verbotene Diskriminierung eine Rolle spielt, kann die Begründung oder der zeitliche Zusammenhang entscheidend werden.

Lohn, Urlaub und offene Ansprüche bleiben relevant

Die Probezeit beendet nicht automatisch alle Ansprüche. Für geleistete Arbeit steht Entgelt zu. Auch offene Stunden, Zuschläge, aliquote Sonderzahlungen oder Urlaubsersatzleistung können je nach Vertrag, Kollektivvertrag und Dauer des Dienstverhältnisses relevant sein. Wer nur wenige Tage gearbeitet hat, sollte trotzdem eine nachvollziehbare Endabrechnung erhalten.

Besonders bei wechselnden Arbeitszeiten lohnt es sich, die eigenen Stunden sauber zu dokumentieren. Wenn Zeitausgleich, Überstunden oder Zuschläge strittig sind, helfen eigene Aufzeichnungen. Dazu passt der Jobspot-Beitrag Arbeitszeit aufzeichnen: Warum Mitschreiben im Job zählt.

Auch ein Dienstzeugnis kann relevant sein, wenn das Arbeitsverhältnis kurz war. Man muss nicht jede Kurzstation offensiv im Lebenslauf ausbreiten, aber bei späteren Nachfragen sollte die Darstellung stimmig bleiben. Wer unsicher ist, ob Formulierungen im Zeugnis passen, findet Orientierung im Beitrag Dienstzeugnis prüfen: Welche Formulierungen Bewerber ernst nehmen sollten.

AMS und Sperrfrist: nicht erst nachher klären

Wenn nach der Probezeitauflösung kein neuer Job anschließt, sollte der AMS-Kontakt sofort mitgedacht werden. Gestern wurde auf Jobspot erklärt, warum der Antrag auf Arbeitslosengeld spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit wichtig ist: Arbeitslos melden: Was nach dem Jobverlust sofort zählt.

Bei einer eigenen Beendigung kann zusätzlich die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld relevant werden. oesterreich.gv.at beschreibt, dass Personen, die ihr Dienstverhältnis selbst kündigen oder den Arbeitsplatz durch eigenes Verschulden verlieren, in der Regel in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld erhalten. Bei einer Arbeitgeberkündigung gilt das grundsätzlich nicht, außer sie beruht auf schuldhaftem Verhalten.

Eine Probezeitauflösung ist nicht immer einfach ein Standardfall. Wer aus gesundheitlichen Gründen, wegen massiver Abweichungen vom vereinbarten Job oder wegen anderer schwerwiegender Umstände geht, sollte die Gründe dokumentieren und direkt mit AMS oder Arbeiterkammer klären, wie der Fall beurteilt wird. Wichtig ist, nicht erst Wochen später zu reagieren.

Diskriminierung bleibt auch in der Probezeit verboten

Dass kein Grund genannt werden muss, bedeutet nicht, dass jeder Grund erlaubt wäre. Die Arbeiterkammer Oberösterreich weist darauf hin, dass eine Auflösung in der Probezeit wegen bestimmter Diskriminierungsgründe angefochten werden kann, etwa wegen Geschlecht, Schwangerschaft, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Behinderung.

In solchen Fällen zählt Tempo. Die AK Oberösterreich nennt eine kurze Frist von 14 Tagen ab dem Lösungszeitpunkt für eine Anfechtung beim Arbeits- und Sozialgericht. Wer einen solchen Verdacht hat, sollte daher sofort Beratung suchen und Belege sichern: Nachrichten, Gesprächsnotizen, zeitliche Abläufe, Namen von Zeuginnen oder Zeugen und Unterlagen aus dem Bewerbungs- oder Arbeitsverhältnis.

Auch hier gilt: Nicht jede unerfreuliche Auflösung ist diskriminierend. Aber wer klare Hinweise hat, sollte sich nicht mit der Aussage abspeisen lassen, in der Probezeit sei „alles erlaubt“. Die rechtliche Schwelle ist höher, die Fristen sind kurz, und Beratung ist entscheidend.

Checkliste: Probezeit beenden oder beendet werden

  • Prüfen, ob tatsächlich noch Probezeit gilt und wie lange sie laut Vertrag oder Kollektivvertrag dauert.
  • Unterschied zwischen Probezeitauflösung und normaler Kündigung beachten.
  • Eigene Entscheidung schriftlich, eindeutig und mit Datum dokumentieren.
  • Bei mündlicher Arbeitgeberauflösung schriftliche Bestätigung verlangen oder selbst sachlich per E-Mail bestätigen.
  • Arbeitszeit, offene Aufgaben, Arbeitsmittel und Endabrechnung sauber festhalten.
  • Bei Anschlussarbeitslosigkeit sofort AMS-Fristen prüfen.
  • Bei eigener Auflösung mögliche Sperrfrist vorab bedenken und Gründe dokumentieren.
  • Bei Diskriminierungsverdacht rasch Arbeiterkammer, Gleichbehandlungsstelle oder rechtliche Beratung kontaktieren.

Fazit: Probezeit gibt Freiheit, aber keine Sorglosigkeit

Die Probezeit macht einen schnellen Ausstieg möglich. Das kann für beide Seiten fair sein, wenn sich früh zeigt, dass die Zusammenarbeit nicht passt. Beschäftigte sollten diese Flexibilität aber nicht mit Bedeutungslosigkeit verwechseln. Auch ein sehr kurzes Dienstverhältnis braucht eine klare Beendigung, eine korrekte Abrechnung und saubere Dokumentation.

Wer gehen möchte, sollte sachlich, rechtzeitig und schriftlich handeln. Wer vom Arbeitgeber in der Probezeit beendet wird, sollte Endabrechnung, Unterlagen und AMS-Fragen sofort klären. So bleibt aus einem misslungenen Jobstart kein langfristiges Problem.

Quellen und weiterführende Informationen