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Altersteilzeit 2026: Was Beschäftigte jetzt prüfen sollten

Altersteilzeit wird 2026 stufenweise kürzer und verlangt mehr Versicherungszeiten. Diese Punkte sollten Beschäftigte und Arbeitgeber in Österreich prüfen.

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Altersteilzeit ist 2026 in Österreich komplizierter geworden. Die geförderte Arbeitszeitreduktion kann weiterhin einen schrittweisen Übergang in die Pension ermöglichen, aber die Regeln ändern sich stufenweise. Für Vereinbarungen mit Laufzeitbeginn im Jahr 2026 gilt eine kürzere Höchstdauer als bisher. Seit 1. Juli kommen außerdem neue Schwellenwerte bei den arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten zum Tragen.

Für Beschäftigte geht es deshalb nicht nur um die Frage, ob weniger Arbeitszeit grundsätzlich möglich ist. Entscheidend sind der richtige Starttermin, das Modell, die bisherige Versicherungszeit, mögliche Nebenbeschäftigungen und die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Dieser Überblick erklärt die wichtigsten Punkte für Österreich und zeigt, welche Fragen vor einem Antrag geklärt werden sollten.

Hinweis: Die Voraussetzungen hängen vom persönlichen Pensionsstichtag, dem Modell und der konkreten Vereinbarung ab. Für eine verbindliche Prüfung sind AMS, Arbeiterkammer, Pensionsversicherung oder die zuständige Personalstelle die richtigen Anlaufstellen.

Was sich bei der Altersteilzeit 2026 ändert

Die gesetzliche Altersteilzeit ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitszeit wird reduziert, das laufende Einkommen wird durch einen Lohnausgleich ergänzt und das AMS ersetzt dem Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der zusätzlichen Kosten. Die Förderung ist damit nicht automatisch eine individuelle Pension, sondern an arbeits- und sozialrechtliche Bedingungen gebunden.

Die wichtigste Änderung betrifft die geförderte Dauer der kontinuierlichen Altersteilzeit. Nach den Informationen auf oesterreich.gv.at gelten folgende Übergangsgrenzen:

  • Beginnt die Vereinbarung im Jahr 2026, ist Altersteilzeitgeld höchstens für viereinhalb Jahre möglich.
  • Bei einem Beginn im Jahr 2027 sinkt die Höchstdauer auf vier Jahre.
  • Bei einem Beginn im Jahr 2028 sind höchstens dreieinhalb Jahre vorgesehen.
  • Ab 2029 beträgt die geförderte Höchstdauer grundsätzlich drei Jahre.

Auch der frühestmögliche Einstieg verändert sich. Während der Übergangszeit kann die kontinuierliche Altersteilzeit grundsätzlich noch früher vor dem Regelpensionsalter beginnen. Ab 2029 ist der Zugang enger an drei Jahre vor dem Regelpensionsalter beziehungsweise an die Voraussetzungen für eine Korridorpension geknüpft. Bei Frauen ist zusätzlich das schrittweise steigende Regelpensionsalter zu berücksichtigen.

Warum der Starttermin im Juli 2026 wichtig ist

Für die erforderliche arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit zählt der Laufzeitbeginn der Vereinbarung. Die bisherige Schwelle von 780 Wochen wird bis Ende 2028 schrittweise angehoben. Laut der aktuellen Übersicht der Wirtschaftskammer Österreich gelten für kontinuierliche Vereinbarungen unter anderem folgende Stufen:

  • Start nach dem 31. März 2026: 796 Wochen
  • Start nach dem 30. Juni 2026: 804 Wochen
  • Start nach dem 30. September 2026: 812 Wochen
  • Start nach dem 31. Dezember 2026: 820 Wochen
  • Ab 2029: 884 Wochen, also 17 Jahre

Wer im Juli 2026 eine neue Vereinbarung beginnt, muss daher bereits mit der Schwelle von 804 Wochen rechnen. Das sind nicht einfach 15 oder 17 Kalenderjahre, weil einzelne Zeiten unterschiedlich bewertet werden können. Die Rahmenfrist beträgt grundsätzlich 25 Jahre; bestimmte Kinderbetreuungszeiten und Zeiten einer selbstständigen Erwerbstätigkeit können die Prüfung beeinflussen. Eine eigene Versicherungsverlaufsabfrage ist deshalb sinnvoller als eine grobe Rechnung im Kalender.

Kontinuierliches Modell oder Blockzeit?

Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit wird die Arbeitszeit während der gesamten Laufzeit reduziert. Wer beispielsweise bisher 40 Stunden arbeitet, kann die Wochenstunden dauerhaft verringern und erhält für den Einkommensverlust einen gesetzlich vorgesehenen Lohnausgleich. Die konkrete Höhe hängt vom Ausmaß der Reduktion und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Beim Blockzeitmodell wird die verringerte Arbeitszeit zunächst eingearbeitet. In einer späteren Freizeitphase wird die angesparte Zeit konsumiert. Ein einfaches Beispiel wäre eine Vereinbarung, bei der zunächst weitergearbeitet und anschließend eine längere bezahlte Freizeitphase genutzt wird. Dieses Modell kann für Beschäftigte attraktiv sein, wird aber für Arbeitgeber weniger stark gefördert als die kontinuierliche Variante.

Die Arbeiterkammer weist darauf hin, dass eine geblockte Altersteilzeit unter den Übergangsregeln weiterhin länger laufen kann. Für Arbeitgeber sinkt die Förderung im Blockmodell jedoch schrittweise. Nach der aktuellen WKO-Übersicht beträgt der Aufwandersatz bei einem Laufzeitbeginn 2026 27,5 Prozent, 2027 20 Prozent und 2028 zehn Prozent. Ab 2029 gibt es für neu beginnende Blockzeitvereinbarungen keine entsprechende Förderung mehr.

Das Nebenbeschäftigungsverbot ab 1. Juli beachten

Eine besonders wichtige Änderung betrifft zusätzliche Beschäftigungen. Bei Altersteilzeitvereinbarungen, die ab 1. Jänner 2026 beginnen, sind Nebenbeschäftigungen bei anderen Arbeitgebern grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Das betrifft auch geringfügige Jobs. Die Übergangsfrist für bestimmte bereits bestehende Beschäftigungen endete am 30. Juni 2026.

Eine Ausnahme kann gelten, wenn die Nebenbeschäftigung im letzten Jahr vor dem Antritt der Altersteilzeit regelmäßig und mindestens vier Wochen ausgeübt wurde. Selbstständige Erwerbstätigkeiten bleiben nach den veröffentlichten Informationen grundsätzlich möglich, allerdings nicht beim Altersteilzeit-Arbeitgeber. Ob die konkrete Tätigkeit unter eine Ausnahme fällt, sollte vor dem Start schriftlich geprüft werden.

Das WKO-Informationsblatt zu den Änderungen ab 1. Juli 2026 beschreibt die Übergangsbestimmungen. Auch die AK-Information zur Altersteilzeit empfiehlt, Nebenbeschäftigungen nicht nur nach dem Umfang, sondern auch nach dem Zeitpunkt und der rechtlichen Form zu beurteilen.

Welche Voraussetzungen Beschäftigte prüfen sollten

Vor dem Gespräch mit dem Arbeitgeber sollten Beschäftigte die wichtigsten Eckdaten sammeln. Dazu gehören der Geburtstag, der voraussichtliche Regelpensionsstichtag, mögliche Ansprüche auf eine Korridorpension und der Versicherungsverlauf. Auch das aktuelle Beschäftigungsausmaß ist relevant. Für eine geförderte kontinuierliche Altersteilzeit darf die bisherige Arbeitszeit in der Regel nicht mehr als 40 Prozent unter der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit liegen.

Danach sollte die gewünschte Reduktion realistisch geplant werden. Altersteilzeit ist keine pauschale Halbierung des Gehalts bei halber Arbeit. Neben dem reduzierten Arbeitsentgelt wirken Lohnausgleich, Sozialversicherung, Sonderzahlungen, Kollektivvertrag und die konkrete Gestaltung der Arbeitszeit zusammen. Wer eine verlässliche Haushaltsplanung braucht, sollte sich die voraussichtlichen Beträge vor der Unterschrift schriftlich berechnen lassen.

Wichtig sind außerdem diese Fragen:

  • Beginnt die Vereinbarung noch im Jahr 2026 und welche Höchstdauer gilt damit?
  • Erfülle ich die erforderliche Zahl an Versicherungswochen zum tatsächlichen Laufzeitbeginn?
  • Wird die Arbeitszeit kontinuierlich reduziert oder als Blockmodell organisiert?
  • Welche Nebenbeschäftigungen oder selbstständigen Tätigkeiten bestehen derzeit?
  • Wie werden Urlaub, Sonderzahlungen, Abfertigung und Mehrarbeit behandelt?
  • Was passiert, wenn sich der Pensionsstichtag oder die persönliche Planung ändert?

Was Arbeitgeber und Personalstellen vorbereiten müssen

Für Arbeitgeber ist Altersteilzeit nicht nur eine Lohnverrechnung. Vor der Vereinbarung müssen Personalbedarf, Übergabe von Wissen, Vertretung und der spätere Pensionsübergang geplant werden. Das gilt besonders in kleinen Betrieben, in denen eine reduzierte Arbeitszeit unmittelbar auf die Aufgabenverteilung wirkt.

Die Personalstelle sollte zuerst klären, ob die Fördervoraussetzungen des konkreten Mitarbeiters erfüllt sind. Danach müssen Modell, Wochenstunden, Laufzeit, Lohnausgleich, Urlaubsabwicklung und die Antragstellung beim AMS zusammenpassen. Die AMS-FAQ zur Altersteilzeit erklären unter anderem den Unterschied zwischen kontinuierlicher und geblockter Arbeitszeit und weisen darauf hin, dass Mehrarbeit über der Geringfügigkeitsgrenze problematisch sein kann.

Auch der Ersatzbedarf darf nicht unterschätzt werden. Beim kontinuierlichen Modell kann eine Nachbesetzung oder interne Umverteilung während der gesamten Laufzeit notwendig sein. Eine gute Vereinbarung hält deshalb nicht nur die Stunden fest, sondern auch Übergaben, Zuständigkeiten und den Umgang mit Änderungen im Betrieb.

Altersteilzeit ist nicht dasselbe wie Teilpension

Seit 1. Jänner 2026 gibt es außerdem die Teilpension. Sie ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduktion der Arbeitszeit bei gleichzeitigem Bezug eines Teils der Pension. Altersteilzeit und Teilpension sind jedoch unterschiedliche Modelle und können nicht gleichzeitig bezogen werden.

Für die Entscheidung kommt es daher auf das Ziel an: Soll eine geförderte Arbeitszeitvereinbarung mit Lohnausgleich bis zu einem Pensionsübergang geplant werden, oder besteht bereits ein Anspruch auf eine Pension und soll die Arbeitszeit danach schrittweise reduziert werden? Die Pensionsversicherung, das AMS und die Arbeiterkammer können die Varianten anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs vergleichen.

Checkliste für das Gespräch über Altersteilzeit

  1. Stichtag feststellen: Regelpensionsalter, Korridorpension und gewünschter Beginn schriftlich festhalten.
  2. Versicherungszeiten prüfen: Den Versicherungsverlauf abfragen und die für den Starttermin geltende Wochenzahl vergleichen.
  3. Modell auswählen: Kontinuierliche Altersteilzeit und Blockzeit mit Blick auf Einkommen, Freizeit und betriebliche Abläufe gegenüberstellen.
  4. Nebenbeschäftigungen offenlegen: Dienstverhältnisse, geringfügige Jobs und Selbstständigkeit vorab prüfen lassen.
  5. Finanzen berechnen: Entgelt, Lohnausgleich, Sozialversicherung, Sonderzahlungen und Abfertigungsfolgen dokumentieren.
  6. Schriftlich vereinbaren: Arbeitszeit, Laufzeit, Urlaub, Übergabe, Mehrarbeit und den Umgang mit Änderungen eindeutig festhalten.
  7. Förderung absichern: Die Antragsschritte mit AMS oder Personalstelle klären, bevor die Arbeitszeit tatsächlich reduziert wird.

Fazit: 2026 zählt der genaue Plan

Altersteilzeit bleibt in Österreich ein möglicher Weg, den Übergang in die Pension planbarer zu gestalten. 2026 sind aber mehrere Details entscheidend: Die kontinuierliche Höchstdauer sinkt auf viereinhalb Jahre, die erforderliche Versicherungszeit steigt ab Juli auf 804 Wochen und zusätzliche Beschäftigungen müssen besonders sorgfältig geprüft werden.

Wer Altersteilzeit erwägt, sollte daher nicht nur nach einem freien Formular suchen. Besser ist ein gemeinsames Gespräch mit Arbeitgeber, AMS und einer Beratungsstelle. Prüfen Sie den Starttermin, das Modell, den Versicherungsverlauf und die finanziellen Auswirkungen, bevor Sie eine verbindliche Vereinbarung unterschreiben.

Weiterführende Informationen

Auf jobspot.at finden Sie ergänzend Hinweise zu Jobs und Bewerbung ab 50, zur Teilzeitbeschäftigung und zum Kollektivvertrag vor einer Jobentscheidung.