Finanzen

Bewerbungskosten absetzen: Was bei Fahrt, Unterlagen und Nachweisen zählt

Bewerbungskosten können die Steuer mindern. Der Leitfaden erklärt Fahrtkosten, Unterlagen, Arbeitgeberersatz, AMS-Beihilfe und die richtige Dokumentation.

Erwachsener Bewerber reist an einem Sommermorgen mit Unterlagen zu einem Vorstellungsgespräch

Ein professionelles Foto, Ausdrucke, Zugtickets und vielleicht eine Übernachtung: Bei einer längeren Jobsuche kommen schnell beträchtliche Ausgaben zusammen. Viele davon lassen sich als Bewerbungskosten absetzen, wenn sie klar mit der Suche nach einer nichtselbstständigen Beschäftigung zusammenhängen, selbst getragen und ausreichend dokumentiert sind. Eine erfolgreiche Einstellung ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Allerdings werden Bewerbungskosten nicht automatisch vollständig vom Finanzamt zurückgezahlt. Außerdem sind drei Wege zu unterscheiden: ein möglicher Kostenersatz durch das einladende Unternehmen, eine AMS-Vorstellungsbeihilfe und die Berücksichtigung selbst getragener Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung. Dieser Leitfaden erklärt die Unterschiede, zeigt typische absetzbare Ausgaben und hilft beim Aufbau einer prüfbaren Belegsammlung. Er ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.

Warum Ausgaben der Jobsuche Werbungskosten sein können

Werbungskosten sind laut Bundesministerium für Finanzen beruflich veranlasste Ausgaben, die der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Eine ernsthafte Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zielt auf künftige Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Deshalb können entsprechende Ausgaben als vorweggenommene Werbungskosten in Betracht kommen.

Entscheidend ist der erkennbare Zusammenhang mit konkreten Bewerbungen. Eine Einladung, versendete Unterlagen, E-Mail-Korrespondenz, ein Termin oder eine nachvollziehbare Bewerbungsübersicht zeigen, dass es nicht bei einer allgemeinen Wechselabsicht geblieben ist. Auch eine erfolglose Bewerbung kann zählen. Eine aktuelle in der Findok-Datenbank des BMF veröffentlichte Entscheidung bestätigt, dass nachgewiesene Bewerbungsgespräche und Fahrtkosten grundsätzlich nicht allein deshalb ausscheiden, weil kein Arbeitsvertrag zustande kam.

Das gilt nicht nur während der Arbeitslosigkeit. Auch Beschäftigte können sich auf eine neue Stelle bewerben und berufsbezogene Aufwendungen haben. Wer seine Unterlagen dafür systematisch vorbereitet, kann die jobspot.at-Checkliste zum Prüfen von Bewerbungsunterlagen nutzen.

Drei Wege für Bewerbungskosten: Ersatz, Beihilfe oder Steuer

1. Kostenersatz durch das einladende Unternehmen

Fahrt- und Übernachtungskosten eines persönlichen Vorstellungstermins können unter Umständen vom potenziellen Arbeitgeber zu ersetzen sein. Die Wirtschaftskammer zu Vorstellungskosten verweist auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs: Fordert das Unternehmen eine Person ausdrücklich zur persönlichen Vorstellung auf, kann daraus ein Anspruch auf Ersatz des notwendigen Aufwands entstehen.

Das Unternehmen kann den Ersatz jedoch in der Einladung ausdrücklich ganz oder teilweise ausschließen. Wer nur aufgrund eines Inserats ohne konkrete Einladung persönlich erscheint, kann den Aufwand nicht einfach voraussetzen. Deshalb sollte die Kostenfrage vor einer längeren Anreise schriftlich geklärt werden. Eine neutrale Formulierung lautet:

Vielen Dank für die Einladung. Da meine Anreise mit erheblichen Fahrtkosten verbunden ist, möchte ich vor der Buchung kurz klären, ob und in welchem Umfang das Unternehmen diese Kosten übernimmt.

Die Antwort gehört zur Belegsammlung. Ersetzt das Unternehmen eine Ausgabe, darf derselbe Betrag nicht zusätzlich als selbst getragene Werbungskosten angesetzt werden.

2. Vorstellungsbeihilfe des AMS

Für Arbeitsuchende in finanzieller Notlage gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Vorstellungs-, Arbeits- oder Lehrantrittsbeihilfe des AMS. Sie kann bei Vorstellungsterminen außerhalb der Region belegbare Kosten für Fahrt sowie gegebenenfalls Unterkunft und Verpflegung teilweise abdecken.

Wichtig ist der Zeitpunkt: Das AMS verlangt eine rechtzeitige Kontaktaufnahme vor dem Vorstellungsgespräch beziehungsweise Arbeitsantritt. Die Förderung ist keine nachträgliche Standarderstattung und es besteht kein automatischer Rechtsanspruch. Wer beim AMS vorgemerkt ist, sollte daher zuerst über MeinAMS oder mit der zuständigen Geschäftsstelle klären, ob der Termin förderbar ist, und erst danach ein nicht stornierbares Ticket kaufen.

Wer gerade einen Job verloren hat, findet die wichtigsten ersten Schritte im Beitrag Arbeitslos melden: Was sofort zählt. Eine AMS-Beihilfe muss bei der steuerlichen Aufstellung ebenfalls von den eigenen Kosten abgezogen werden.

3. Abzug in der Arbeitnehmerveranlagung

Was weder ein Unternehmen noch das AMS oder eine andere Stelle ersetzt, kann bei ausreichend beruflichem Zusammenhang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dabei Art, Höhe und Nachweis. Der Abzug vermindert das steuerpflichtige Einkommen; er ist keine Eins-zu-eins-Rückzahlung der Rechnung.

Für aktive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist ein jährliches Werbungskostenpauschale von 132 Euro bereits in der Lohnverrechnung berücksichtigt. Kosten, die auf dieses Pauschale angerechnet werden, bringen daher erst dann eine zusätzliche Steuerwirkung, wenn die gesamten entsprechenden Werbungskosten des Jahres über 132 Euro liegen.

Welche Bewerbungskosten typischerweise absetzbar sein können

Eine starre Liste für jede denkbare Bewerbung gibt es nicht. Maßgeblich sind der konkrete Zusammenhang, die Angemessenheit und die Eigenbelastung. Häufig kommen folgende Positionen infrage:

Ausgabe Was dokumentiert werden sollte Wichtige Grenze
Ausdrucke, Kopien, Papier, Bewerbungsmappen und Porto Rechnung sowie Zuordnung zu konkreten Bewerbungen Allgemeine Vorratskäufe ohne Bewerbungsbezug sind schwächer begründbar
Professionelles Bewerbungsfoto Rechnung des Studios und zeitlicher Zusammenhang mit der Jobsuche Private Porträts oder Familienfotos sind nicht absetzbar
Gebühren für berufsspezifische Portfolios oder Bewerbungsplattformen Rechnung, Leistungsbeschreibung und verwendete Bewerbungen Private oder allgemein nutzbare Abos müssen abgegrenzt werden
Bahn-, Bus-, Flug- oder Taxikosten zum Gespräch Ticket, Einladung, Datum, Strecke und Reisezweck Nur selbst getragene und beruflich veranlasste Kosten
Fahrten mit dem privaten Pkw Datum, Unternehmen, Strecke, Kilometer und Gesprächsnachweis Keine doppelte Verrechnung bereits pauschal abgegoltener Fahrzeugkosten
Notwendige Nächtigung Hotelrechnung, Einladung, Reiseplan und Begründung Private Verlängerungen und Begleitpersonen ausscheiden
Telefon und Internet Nachvollziehbarer beruflicher Anteil oder konkrete Einzelkosten Privatanteil abziehen; keine frei geschätzte Vollabsetzung

Unterlagen, Fotos und digitale Bewerbungen

Auch eine rein digitale Bewerbung ist nicht völlig kostenlos. Kosten für ein ausschließlich beruflich genutztes Portfolio, konkrete Dateikonvertierung, einen Versanddienst oder einen bewerbungsbezogenen Ausdruck können leichter zugeordnet werden als die allgemeine Monatsgebühr des privaten Internetanschlusses. Bei gemischt genutzten Geräten und Anschlüssen ist ein plausibler Privatanteil auszuscheiden.

Teure Neugeräte nur für eine Bewerbung anzuschaffen, schafft nicht automatisch einen vollen Sofortabzug. Computer und Zubehör folgen eigenen Regeln zu beruflicher Nutzung, Privatanteil und gegebenenfalls Abschreibung. Der BMF-Leitfaden „ABC der Werbungskosten“ erklärt diese Abgrenzung im Detail.

Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist das tatsächlich bezahlte Ticket der naheliegende Nachweis. Wer den privaten Pkw verwendet, kann für beruflich veranlasste Fahrten unter den Voraussetzungen der aktuellen Regelungen das amtliche Kilometergeld heranziehen. Laut oesterreich.gv.at zum Kilometergeld beträgt der Satz für Pkw 2026 weiterhin 0,50 Euro pro Kilometer.

Mit dem Kilometergeld sind zahlreiche Fahrzeugkosten bereits abgegolten, darunter Treibstoff, Wertverlust, Wartung, Versicherung, Parkgebühren und Maut. Diese Positionen dürfen daher nicht nochmals einzeln dazugerechnet werden. Eine einfache Liste mit Datum, Start und Ziel, gefahrenen Kilometern, Unternehmen und Gesprächsanlass ist besser als eine am Jahresende rekonstruierte Pauschalsumme.

Ein Vorstellungsgespräch ist keine Dienstreise im arbeitsrechtlichen Sinn, weil noch kein Arbeitgeber den bestehenden Beschäftigten auf Reise schickt. Für die steuerliche Einordnung kann die Fahrt zur Erlangung eines Arbeitsplatzes dennoch beruflich veranlasst sein. Den Unterschied zu Reisen in einem bestehenden Dienstverhältnis erklärt der jobspot.at-Beitrag Dienstreise, Kosten und Kilometergeld.

Nächtigung und Verpflegung

Ist eine mehrtägige oder sehr weite Anreise für ein konkretes Gespräch notwendig, können Nächtigungskosten in Betracht kommen. Private Zusatznächte, ein Urlaub im Anschluss oder Kosten einer Begleitperson sind auszuscheiden. Auch Tagesgelder für Verpflegung sind kein automatischer Bonus für jedes Bewerbungsgespräch. Dafür gelten strengere Voraussetzungen zu Entfernung, Reisedauer und beruflich veranlasster Reise. Bei eintägigen Terminen können Tagesgelder trotz langer Anreise ausscheiden.

Wer bei solchen Positionen unsicher ist, sollte nicht mit pauschalen Höchstbeträgen arbeiten, sondern die Reise vollständig dokumentieren und vor der Erklärung fachkundigen Rat einholen.

Was normalerweise nicht als Bewerbungskosten zählt

Der Wunsch, bei einem Gespräch professionell aufzutreten, macht private Lebenshaltungskosten nicht automatisch beruflich. Typische Ausschlüsse oder Risikopositionen sind:

  • Anzug, Kostüm oder normale Schuhe: Bürgerliche Kleidung bleibt grundsätzlich privat nutzbar und ist laut BMF auch dann nicht absetzbar, wenn sie im Beruf erwartet wird.
  • Friseur, Make-up und Körperpflege: Diese Ausgaben betreffen grundsätzlich die private Lebensführung.
  • Restaurantbesuch vor oder nach dem Gespräch: Die Rechnung wird nicht allein durch den Termin zur Werbungskostenposition.
  • Unbelegte Pauschalen: Zehn Bewerbungen rechtfertigen nicht automatisch einen selbst erfundenen Betrag pro Bewerbung.
  • Erstattete Kosten: Zahlungen des Unternehmens, AMS-Beihilfen und sonstige steuerfreie Ersätze reduzieren die selbst getragene Ausgabe.
  • Private Reiseanteile: Wer das Gespräch mit einem Wochenendurlaub verbindet, muss berufliche und private Kosten trennen.

So entsteht eine belastbare Bewerbungs- und Kostenliste

Die beste Belegsammlung beginnt während der Jobsuche, nicht erst bei der Arbeitnehmerveranlagung. Eine einfache Tabelle genügt. Sinnvolle Spalten sind:

  • Datum der Bewerbung und Unternehmen
  • Bezeichnung der Stelle
  • Datum und Ort des Gesprächs
  • Art der Ausgabe und Rechnungsbetrag
  • Gefahrene Kilometer oder Ticketnummer
  • Erstattung durch Unternehmen, AMS oder andere Stelle
  • Verbleibender selbst getragener Betrag
  • Dateiname des Belegs und der Einladung

Speichern Sie E-Mail-Einladung, Ticket, Rechnung und Zahlungsnachweis gemeinsam. Bei Pkw-Fahrten sollte die Route plausibel sein. Für eine erfolglose Bewerbung ist auch die Absage hilfreich, aber nicht zwingend der einzige Nachweis. Entscheidend ist das Gesamtbild einer ernsthaften, nach außen erkennbaren Jobsuche.

Belege werden der elektronischen Erklärung grundsätzlich nicht sofort beigelegt. Das BMF verlangt jedoch, sie sieben Jahre aufzubewahren, damit sie auf Nachfrage vorgelegt werden können. Wer nur Screenshots sammelt, sollte darauf achten, dass Datum, Betrag, Anbieter und Leistung lesbar bleiben.

Bewerbungskosten in FinanzOnline eintragen

Die Arbeitnehmerveranlagung kann über FinanzOnline oder mit dem Formular L 1 eingereicht werden. Der aktuelle FinanzOnline-Demobereich zu Werbungskosten unterscheidet unter anderem beruflich veranlasste Reisekosten in Kennzahl 721 und sonstige Werbungskosten in Kennzahl 724. Welche konkrete Ausgabe in welches Feld gehört, hängt von ihrer Art ab.

Praktisch empfiehlt sich diese Reihenfolge:

  1. Alle Kosten des Kalenderjahres nach Art gruppieren.
  2. Erstattungen und Förderungen abziehen.
  3. Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten getrennt summieren.
  4. Nur die selbst getragenen Jahresbeträge eintragen.
  5. Eine detaillierte Aufstellung für eine mögliche Rückfrage bereithalten.

Eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt individuell angefallene Bewerbungskosten nicht automatisch. Wer solche Ausgaben geltend machen möchte, muss selbst eine Erklärung abgeben oder einen bereits ergangenen automatischen Bescheid innerhalb der vorgesehenen Frist prüfen und gegebenenfalls reagieren.

Warum 500 Euro Kosten nicht 500 Euro Steuergutschrift bedeuten

Werbungskosten reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage. Wie groß die tatsächliche Entlastung ist, hängt unter anderem vom Einkommen und Grenzsteuersatz ab. Hinzu kommt das bereits berücksichtigte Werbungskostenpauschale von 132 Euro.

Ein vereinfachtes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat insgesamt 400 Euro an Werbungskosten, die auf das Pauschale angerechnet werden. Gegenüber den bereits berücksichtigten 132 Euro wirken sich zusätzlich 268 Euro aus. Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent läge die zusätzliche Steuerentlastung grob bei rund 80 Euro. Die tatsächliche Veranlagung kann durch weitere Einkünfte, Absetzbeträge und Werbungskosten anders ausfallen.

Der Nutzen einer sauberen Aufstellung liegt deshalb nicht in einer vermeintlichen Vollerstattung, sondern darin, alle berechtigten Kosten korrekt zu berücksichtigen.

Drei Praxisfälle

Fall 1: Bahnfahrt mit ausdrücklichem Kosten-Ausschluss

Ein Bewerber wird nach Salzburg eingeladen. In der Einladung steht, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden. Er kauft ein Bahnticket um 86 Euro, nimmt am Gespräch teil und speichert Einladung, Ticket und Zahlungsbeleg. Da er den Betrag selbst trägt, kann er ihn als beruflich veranlasste Fahrt in seine steuerliche Aufstellung aufnehmen.

Fall 2: Pkw-Fahrt mit Teilersatz

Eine Bewerberin fährt insgesamt 280 Kilometer zu einem Gespräch. Bei 0,50 Euro pro Kilometer ergibt das rechnerisch 140 Euro. Das Unternehmen ersetzt 100 Euro. Für die eigene steuerliche Aufstellung verbleiben höchstens 40 Euro; bereits mit dem Kilometergeld abgegoltene Park- oder Mautkosten werden nicht zusätzlich angesetzt.

Fall 3: Kleine Unterlagenkosten ohne weitere Werbungskosten

Für Foto, Ausdrucke und Porto fallen 120 Euro an. Es gibt keine weiteren anrechenbaren Werbungskosten. Da das jährliche Pauschale von 132 Euro bereits berücksichtigt ist, entsteht daraus allein voraussichtlich keine zusätzliche Steuerwirkung. Die Belege können trotzdem aufbewahrt werden, falls im selben Jahr noch weitere Kosten dazukommen.

Häufige Fragen

Zählen Kosten auch bei einer Absage?

Ja, eine erfolgreiche Einstellung ist nicht zwingend. Die ernsthafte Bewerbungsabsicht und der Zusammenhang der Ausgabe müssen aber glaubhaft und möglichst belegt sein.

Kann ich Bewerbungskosten trotz bestehendem Job absetzen?

Grundsätzlich können auch Kosten einer ernsthaften Suche nach einem neuen Dienstverhältnis beruflich veranlasst sein. Die Bewerbung muss nicht aus Arbeitslosigkeit erfolgen.

Muss ich jede Rechnung an das Finanzamt schicken?

Nein. Belege werden der Arbeitnehmerveranlagung grundsätzlich nicht ungefragt beigelegt, müssen aber sieben Jahre aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Was gilt bei einem Online-Vorstellungsgespräch?

Direkt zurechenbare, selbst getragene Kosten können geprüft werden. Bei ohnehin privat genutztem Internet, Smartphone oder Computer ist nur ein nachvollziehbarer beruflicher Anteil denkbar. Eine einzelne Videokonferenz rechtfertigt nicht automatisch den Abzug der gesamten Jahreskosten.

Soll ich zuerst das Unternehmen oder das Finanzamt fragen?

Bei einer persönlichen Einladung sollte zuerst geklärt werden, ob das Unternehmen die Kosten übernimmt. Arbeitsuchende sollten zusätzlich vor dem Termin eine mögliche AMS-Beihilfe prüfen. Erst der danach verbleibende Eigenaufwand gehört in die steuerliche Aufstellung.

Fazit: Erst Erstattung klären, dann Eigenanteil dokumentieren

Bewerbungskosten können in Österreich steuerlich relevant sein, wenn sie konkret, beruflich veranlasst, selbst getragen und nachweisbar sind. Besonders wichtig sind Fahrtkosten, notwendige Reisekosten und direkt zurechenbare Unterlagen. Normale Kleidung, Pflege und private Reiseanteile bleiben dagegen grundsätzlich außen vor.

Die praktische Reihenfolge ist einfach: Vor einer weiten Anreise den Kostenersatz des Unternehmens klären, bei Arbeitslosigkeit rechtzeitig die AMS-Vorstellungsbeihilfe prüfen und anschließend nur den tatsächlichen Eigenanteil erfassen. Legen Sie heute eine Tabelle für Bewerbungen und Belege an. Das dauert wenige Minuten und erspart bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung mühsame Rekonstruktionen.

Quellen und weiterführende Informationen