Arbeitsschutz: Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern

Der Arbeitsschutz für die Beschäftigten umfasst sämtliche Maßnahmen, die arbeitsbedingte Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdungen vermeiden. Mit dem Arbeitnehmerschutz gehen Rechte, aber auch Pflichten, für die jeweiligen Arbeitnehmer einher. Der Großteil der nationalen Schutzgesetze und Verordnungen in …

Der Arbeitsschutz für die Beschäftigten umfasst sämtliche Maßnahmen, die arbeitsbedingte Gesundheits- oder Sicherheitsgefährdungen vermeiden. Mit dem Arbeitnehmerschutz gehen Rechte, aber auch Pflichten, für die jeweiligen Arbeitnehmer einher. Der Großteil der nationalen Schutzgesetze und Verordnungen in Österreich basiert auf den Arbeitsschutz-Richtlinien der EU. In diesem Kontext besitzt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, kurz ASchG, Relevanz.

Pflichten für Arbeitnehmer in Paragraf 15 geregelt

Paragraf 15 des ASchG regelt die Vorgaben an einen österreichischen Arbeitnehmer. Er verpflichtet die Beschäftigten, sich entsprechend den Unterweisungen beziehungsweise Anweisungen des Arbeitgebers zu verhalten. Die Arbeitsmittel benutzen sie ordnungsgemäß. Dazu gehört die Pflicht, Schutzausrüstung ihrem Zweck entsprechend einzusetzen und sie am vorgesehenen Platz zu lagern. Jeden Arbeitsunfall melden sie unverzüglich ihrem Vorgesetzten. Dasselbe betrifft Ereignisse, die beinahe zu einem Unfall führten oder anderweitig eine sicherheitsrelevante Gefahr darstellten.

Das ASchG verbietet es den Angestellten, sich mit Medikamenten, Alkohol oder Suchtmitteln in einen Zustand zu versetzen, der sie oder andere potenziell gefährdet. Zudem untersagt es das Gesetz, Schutzeinrichtungen zu entfernen, zu verändern, umzustellen oder außer Betrieb zu nehmen. Letztgenannte Verbote greifen nicht, wenn arbeitstechnische Gründe wie Reparatur- oder Wartungsarbeiten die aufgelisteten Aktivitäten erfordern. Erreichen Arbeitnehmer bei unmittelbarer, erheblicher Gefahr die zuständige Person nicht, existiert die Pflicht, andere Arbeitnehmer zu warnen und Nachteile für Leben oder Gesundheit abzuwenden. Diesbezüglich schreibt Paragraf 15 vor, die verfügbaren technischen Mittel zu verwenden sowie die zumutbaren, unbedingt notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Rechte der Arbeitnehmer leiten sich aus Vorgaben für die Arbeitgeber ab

Neben den Pflichten der Arbeitnehmer existieren hinsichtlich des Arbeitsschutzes gleichermaßen Rechte. Letzteres impliziert zu erfüllende Vorgaben für den Arbeitgeber. Das ASchG zum Arbeitnehmerschutz schreibt ihnen vor, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz zu sorgen. Das schließt neben einer Unterweisung Maßnahmen zur Prävention arbeitsbedingter Gefahren und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ein. Die Kosten trägt zwingend der Arbeitgeber. Dazu gehören angemessene Kleidung und Ausrüstung. Ein umfangreiches Angebot an Arbeitsschutzausrüstung erhalten Unternehmen beispielsweise bei Engelbert-Strauss.

Ferner verpflichtet Paragraf 3 des ASchG die Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten gemäß dem aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung bestehender Gefahren über die Arbeitsgestaltung zu informieren. Darüber hinaus schreibt das Gesetz Maßnahmen und Anweisungen vor, sodass bei ernsten Gefahren die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit einstellen und sich in Sicherheit bringen. Sofern sich Gefahren nicht vermeiden lassen, unterliegen Arbeitgeber der Pflicht, geeignete Kennzeichnungen vorzunehmen. Grundsätzlich besitzen Arbeitnehmer das Recht, dass sie ihr Arbeitgeber in sämtlichen Fragen bezüglich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz anhört. Das Gesetz schreibt die Bestellung von Sicherheitsvertrauenspersonen vor. Letztere informieren, beraten und unterstützen die Arbeitnehmer. Zudem fungieren sie hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes für den Arbeitgeber in beratender Funktion.

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